SPD-Erfolg: Prämie für besonders durch Corona belastete Beschäftigte in den Kliniken

Veröffentlicht am 24.10.2020 in Bundespolitik

Nach dem Corona-Bonus für die Angestellten in den Pflegeheimen, sollen nun auch besonders belastete Beschäftigte in den Krankenhäusern eine Prämie erhalten. Dafür hat die große Koalition die Weichen gestellt, wie der Nürtinger SPD-Bundestagsabgeordnete Nils Schmid mitteilt.

In den Kliniken, die zwischen Januar und Mai massiv durch das Corona-Virus belastet waren, können die Beschäftigten eine Prämie von bis zu 1.500 Euro erhalten, von denen der Bund 1.000 Euro und der Krankenhausträger 500 Euro bezahlt. „Die SPD hat dabei erfolgreich durchgefochten, dass davon nicht nur das unmittelbare Pflegepersonal profitiert, sondern auch andere Betroffene in den Kliniken wie zum Beispiel Labor- oder Reinigungskräfte“, betont Schmid. Zudem habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sichergestellt, dass die Prämie steuer- und abgabenfrei bleibe.

Der SPD-Kreisvorsitzende Michael Beck hatte bereits im Juli gefordert, dass auch das Klinik-Personal im Kreis Esslingen eine finanzielle Anerkennung erhält. „Mit viel Einsatz haben sich die Beschäftigten um erkrankte Covid-19-Patientinnen und Patienten gekümmert und sich selbst einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Es ist gut, dass sie dafür auch eine materielle Wertschätzung erfahren“, so Beck.

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte dies für die Medius-Kliniken im Landkreis Esslingen beantragt – mit Erfolg. Ihr Vorsitzender Michael Medla ist froh, dass der Bund die kommunalen Träger dabei nun finanziell unterstützt. „Viele Beschäftigte in den Krankenhäusern haben sich genau wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Pflegeheimen einen Bonus verdient. Ich begrüße die Einigung über die Prämie deshalb sehr."

  • Für die Prämie stellt die Bundesregierung 100 Millionen Euro zur Verfügung. Sie ist Bestandteil des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser, welches insgesamt ein Finanzvolumen von drei Milliarden Euro aufweist.
  • Die Prämie muss als Sonderzahlung bis spätestens 31. Dezember ausbezahlt werden.
  • Voraussetzung ist, dass die Häuser tatsächlich Covid-19-Patienten voll- oder teilstationär behandelt haben und somit einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren.
  • Die Krankenhäuser treffen – im Einvernehmen mit den Betriebsräten – die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten selbst.

www.nils-schmid.de; Pressemitteilung Nils Schmid MdB

 

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