Die Mietpreisbremse in Ostfildern - Auswirkung und Umsetzung prüfen

Veröffentlicht am 15.05.2026 in Gemeinderatsfraktion

Die SPD Fraktion bedankt sich für die Beantwortung des Antrags zur Prüfung der Umsetzung der Mietpreisbremse in Ostfildern.

Gleichzeitig bleibt die Vorlage hinter den notwendigen wohnungspolitischen Kosequenzen zurück - eine bloße Kenntnisnahme wie im Beschlussantrag vorgesehen reicht aus unserer Sicht jedoch nicht aus.

Seit Anfang des Jahres 2026 ist Ostfildern eine von 130 Kommunen in Baden Württemberg, die zur sogenannten Gebietskulisse der Mietpreisbremse nach §556 BGB gehört.

Die SPD Fraktion begrüßt die Aufnahme in die Mietpreisbremse ausdrücklich, da nun anerkannt ist, dass Ostfildern offiziell als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft ist. Dies bestätigt die seit Jahren von uns aufgezeigte Entwicklung steigender Mieten und wachsender Belastungen für viele Haushalt unserer Stadt, die zuletzt auch im Sozialbericht der Stadt ganz umfassend dargestellt wurde.
Ein Thema der SPD ist die Forderung nach bezahlbarem Wohnen - die Mietpreisbrmese schafft keine Wohnung mehr aber kann nun zumindest den weiteren Anstieg von Mieten abbremsen bzw auf die 10% bei Neuvermietungen reduzieren. 
Die Mietpreisbremse ist ein wichtiger Schutz von Mieterinnen und Mietern. Die Wirkung hängt jedoch maßgeblich davon ab, dass die ortsübliche Vergleichsmiete transparent und rechtssicher bestimmt werden kann. 
Die Verwaltung führt aus, dass auch über Vergleichsmieten oder Gutachter sowie ggf. Hinweise auf benachbarte Städte mit einem Mietspiegel alternativ die Durchsetzung der Mietpereisbremse möglich ist. Hier ist die Transparenz und Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter und Vermieter jedoch nicht in gleichem Maße vorhanden.

Ein qualifizierter Mietspiegel nach §558d BGB ist hierfür das zentrale Instrument zur rechtssicheren Anwendung. Ein Mietspiegel ist verpflichtend erst ab 50.000 Einwohner - Ostildern hat zwar weniger Einwohner, ist jedoch die einzige von 44 Kommunen im ganzen Landkreis, die nicht über einen Mietspiegel verfügt. 

Die Verwalrung befürwortet in der Vorlage einen eigenen Mietspiegel zwar grundsätzlich, hält jedoch die Umsetzung derzeit personell und von der Kostenseite Herr nicht leistbar.
Wir halten die Kosten zwar für erheblich, jedoch im Verhältnis zur sozialen und wohnungs-politischen Bedeutung für vertretbar und nehmen die Ausführungen der Verwaltung in diesem Tagesordnungspunkt hier nur zur Kenntnis. Wir regen an, dass die Verwaltung öffentlich über die Mietpreisbremse und die gegenwärtigen Möglichkeiten der Durchsetzung dieser öffentlich informiert.

Unter dem Tagesordnungspunkt 13 werden wir einen interfraktionellen Antrag mit der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Ostfildern stellen.


29.4.2026
Stefanie Sekler-Dengler 
 

 

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