Das SPD-Präsidium fasst Beschluss zum Thema "Flexible Übergänge in den Ruhestand"

Veröffentlicht am 20.06.2008 in Anträge

Flexible Übergänge in den Ruhestand noch in dieser Wahlperiode ausbauen

Die SPD hat mit ihrer Regierungsverantwortung 1998 die richtigen Weichen für eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer gestellt. Die Erwerbstätigenquote der über 55-jährigen ist von 37,7 % (1998) auf 52,5 % (4. Quartal 2007) gestiegen. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem den besonders belasteten und hart arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern. Wir begrüßen die Bestrebungen der Gewerkschaften, mit den Arbeitgebern Maßnahmen zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu vereinbaren. Die SPD schlägt folgende Maßnahmen für flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand vor und fordert CDU/CSU auf, noch in dieser Legislaturperiode die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen mit auf den Weg zu bringen. Maßnahmen Fortführung der von der Agentur für Arbeit geförderten Altersteilzeit
  • Mit der Altersteilzeit wurde bereits vor Jahren ein Instrument geschaffen, das einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht.
  • Für einen überschaubaren Zeitraum ist es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, die Förderung von Altersteilzeit durch die BA fortzuführen, die nach geltendem Recht am 31.12.2009 ausläuft.
  • Eine Förderung des Personalabbaus in den Unternehmen mit Beitragsmitteln lehnen wir ab.
  • Die Förderung soll befristet bis zum Jahr 2015 dann erfolgen, wenn ein Unternehmen frei werdende Stellen mit Ausbildungsabsolventen besetzt.
Weiterentwicklung der Teilrente
  • Wir wollen die Teilrente als Instrument für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand stärker nutzen.
  • Ab 2010 soll die Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein (bislang ab dem 63. Lebensjahr), wenn durch den Teilrentenbezug später keine Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter verursacht wird.
  • Die Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
Insolvenzschutz für Arbeitszeitkonten und Erhöhung der Portabilität
  • Arbeitszeitkonten müssen auch im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt sein. Die betriebliche Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass hier trotz gesetzlicher Vorschriften noch Lücken vorhanden sind.
  • Mit dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen insbesondere die Regelungen für den Insolvenzschutz und die sozialrechtlichen Vorgaben von Wertguthaben verbessert werden. Erstmals soll auch die Möglichkeit eingeführt werden, diese Wertgut-haben beim Arbeitgeberwechsel mitzunehmen und nicht auflösen zu müssen.
 

Ansprechpartner

Peter Heusch
(Pressereferent)

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