SOZIALES WACHSTUMSPROGRAMM FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

Veröffentlicht am 17.01.2016 in Landespolitik

Baden-Württemberg wächst. Die Bevölkerung nimmt zu, nicht nur durch Einwanderung aus anderen Ländern, sondern auch durch Zuzüge aus anderen Teilen Deutschlands. Auch Wirtschaft und Beschäftigung wachsen.

Dieses Wachstum ist eine Chance für unser Land. Eine Chance, den Bedarf an Fachkräften zu stillen und unseren Wohlstand in Zukunft auch in einer älter werdenden Gesellschaft zu sichern.

Wir machen Politik für die arbeitende Mitte in unserem Land. Wir wollen, dass alle Menschen in Baden-Württemberg an diesem Wachstum teilhaben können und keine neuen sozialen Ungerechtigkeiten entstehen. Deshalb wollen wir das Wachstum sozial gestalten, indem wir eine soziale Wachstumspolitik in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen umsetzen.

Das heißt, dass Bildungseinrichtungen, Arbeitsmarkt, Infrastruktur, Wohnungen und öffentliche Einrichtungen mit dem Wachstum der Bevölkerung Schritt halten. Ihr Ausbau ist zudem selbst ein zentraler Wachstumsfaktor. Die soziale Wachstumsstrategie sichert Wohlstand und Zusammenhalt. Beides zeichnet Baden-Württemberg aus.

Diese soziale Wachstumspolitik ist bereits in unserer Politik der vergangenen fünf Jahre angelegt. Dies gilt für den Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, für unsere Politik für mehr Bildungsgerechtigkeit, für die Abschaffung der Studiengebühren, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Stärkung von Berufsorientierung und dualer Ausbildung, die Einführung von Mindestlohn und Tariftreuegesetz, die Aufwertung der Integrationspolitik, die Stärkung des Ehrenamts und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

All dies wollen wir in den kommenden Jahren im Sinne der sozialen Wachstumsstrategie mit einer starken SPD in Regierungsverantwortung weiterführen, verstetigen und ausbauen.

Baden-Württembergs starke wirtschaftliche Entwicklung stand immer auch in einer engen Verbindung mit einer positiven Bevölkerungsentwicklung. Zugezogene und Zugewanderte haben ihren Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung und Stärke unseres Landes. Dies gilt für die Flüchtlinge und Vertriebenen nach dem zweiten Weltkrieg ebenso wie für die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter seit den 60er Jahren.

Gerade die große Zahl an Flüchtlingen stellt uns vor enorme politische und gesellschaftliche Aufgaben. Wir wollen diese Veränderungen aktiv gestalten und den sozialen Zusammenhalt stärken. Dazu wollen wir in das soziale Miteinander investieren und die gesellschaftliche Mitte stärken.

1. BILDUNGSGERECHTIGKEIT VON ANFANG AN

Am Anfang die richtigen Weichen zu stellen ist die beste Investition in die Zukunft. Durch eine frühe Förderung unterstützen wir die Entwicklung der Kinder und legen den Grundstein für ein gutes Aufwachsen.

Wir wollen die frühkindliche Bildung und Betreuung weiter schnell ausbauen, sowohl mit Blick auf die Zahl der Plätze, als auch hinsichtlich der Qualität des Angebots. Denn frühkindliche Bildung ist die beste Grundlage für Chancengleichheit, Integration gelingt hier am schnellsten. Und wir erreichen oft die ganze Familie.

Durch Zuzug und Zuwanderung ist auch die Zahl der Kinder deutlich gestiegen. Der schnelle quantitative und qualitative Ausbau des Betreuungsangebots für die Kleinsten im Land muss weiter gehen und ist ein Schwerpunkt unserer Zukunftsinvestitionen.

Die Sprachförderung durch die Öffnung des SPATZ-Programms (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) für Flüchtlingskinder wollen wir deshalb weiter ausbauen.

Damit gleiche Bildungschancen von Anfang gelingen, wollen wir schrittweise Beitragsfreiheit für die Kindergärten und Kindertagesstätten im Land einführen. Denn Zugang zu Bildung und gleiche Chancen dürfen weder vom Geldbeutel noch der Herkunft der Eltern abhängen.

2. SCHULE: BILDUNG, DIE ALLEN GERECHT WIRD

Durch unsere Politik haben wir mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung verwirklicht.

Ein leistungsorientiertes und sozial gerechtes Bildungssystem nützt dem Einzelnen und unserem Land gleichermaßen. Deswegen investieren wir bereits jetzt mehr denn je in Bildung.

Längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen bedeutet nicht nur das Schulsystem durch-lässiger zu machen sondern auch mehr Ganztagsschulen zu ermöglichen. Mit unseren Bildungsreformen (Wegfall der verpflichtenden Grundschulempfehlung, Gemeinschaftsschule, Weiterentwicklung Realschule, regionale Schulentwicklung u.v.m.) erreichen wir mehr Durchlässigkeit.

Diese Reformen brauchen genügend Zeit und Mittel, um voll zu wirken. Eltern, Schüler und Lehrkräfte müssen auf verlässliche Schulstrukturen im Land vertrauen können. Genügend Ressourcen für eine gute Unterrichtsversorgung, flächendeckende Schulsozialarbeit und die Schaffung verlässlicher Ganztagsangebote sind hierfür eine wichtige Grundbedingung.

Wir investieren auch in die Bildung von Flüchtlingskindern und jugendlicher Flüchtlinge, damit Integration gelingen kann. Auch hier darf kein Kind verloren gehen. Daher haben wir bereits Mittel für über 1.100 Lehrerstellen für Vorbereitungsklassen bereitgestellt.

3. AUSBILDUNG FÜR ALLE SICHERN

Mit der Fachkräfteallianz haben wir flächendeckend lokale und regionale Bündnisse von Wirtschaft, Verbänden und Verwaltungen ins Leben gerufen. Wir stärken die berufliche Bildung, verbessern die Berufsorientierung in der Schulzeit ebenso wie den Übergang in den Beruf. Die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa bestätigt unsere Politik.

Junge Menschen mit schlechteren Startchancen bei ihrem Weg in die Beschäftigung zu unterstützen, ist uns besonders wichtig. Mit fast 400 VAB-Klassen (Vorqualifizierung Arbeit und Beruf), der AV dual (duale Ausbildungsvorbereitung) und dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf haben wir gute Instrumente entwickelt. Diese sind geöffnet für jugendliche Flüchtlinge und Flüchtlinge ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Wir werden diese Angebote entsprechend des tatsächlichen Bedarfs im Land weiter ausbauen. Die gute Vernetzung mit lokalen Initiativen und den örtlichen Arbeitsagenturen und Integrationsagenturen werden wir fördern.

Für Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe braucht es mehr Rechtssicherheit. Wir setzen uns daher für einen gesicherten Aufenthalt für die gesamte Dauer der Ausbildung bzw. der Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration mit Bezug auf die Ausbildung ein.

Für uns ist klar: Unsere Unternehmen bilden vor allem für den eigenen Bedarf aus, deshalb wollen wir, dass bei Übernahme im Betrieb ebenfalls ein gesicherter Aufenthalt von mindestens drei Jahren besteht.

4. INTEGRATION IN UND DURCH ARBEIT – DUALE INTEGRATION

Arbeit ist der beste Weg zur Integration. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, dass Flüchtlinge schnell Arbeit aufnehmen können. Fehlende Berufsanerkennung, Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über behördliche Abläufe, Zuständigkeiten und Anforderungen stehen dem häufig im Weg. Andererseits ist die beste Möglichkeit genau diese Kenntnisse zu erwerben, einer geregelten Beschäftigung nachgehen zu können.

Wir wollen daher für die vielen Flüchtlinge mit entsprechender Eignung Integration, Spracherwerb, Anpassungsqualifizierung und Berufsanerkennung beschäftigungsbegleitend ermöglichen. Daher wollen wir ein Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge: Duale Integration. Dieses soll grundsätzlich ein Jahr dauern, auf einem Arbeitsvertrag beruhen, durch Integrationslotsen begleitet werden und sowohl den notwendigen Sprachstand als auch die Anerkennung des Berufsabschlusses zertifizieren.

Wie beim Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) wollen wir die Leistungen für den Lebensunterhalt umwandeln in einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber und die Zeit und Teilnahme an den berufsbegleitenden Kursen finanzieren.

Ähnlich den Jugendberufshelfern wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Landkreisen und den Arbeitsagenturen Integrationslotsen einführen, die als professionelle Unterstützung Flüchtlinge bei der Vermittlung in Duale Integration und sozialen Belangen betreuen.

5. TEILHABE DER BESCHÄFTIGTEN AM WACHSTUM

Guter Lohn für gute Arbeit und eine Arbeit, von und mit der man gut leben kann. Das ist unser Anspruch für Baden-Württemberg. Die Zahl der Erwerbstätigen im Land ist auf dem höchsten Stand aller Zeiten und wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa.

Diesen Erfolg verdanken wir der arbeitenden Mitte in unserem Land. Wir wollen, dass die wirtschaftliche Stärke des Landes auch allen im Land zu Gute kommt: Wirtschaftlicher Erfolg und gute Arbeitsbedingungen gehören zusammen.

Deshalb wird es mit der SPD keine Aufweichung des Mindestlohns geben, auch nicht für Flüchtlinge. Wer Beschäftigung erster und zweiter Klasse ermöglicht, integriert nicht, sondern spaltet Belegschaften und Gesellschaft.

Auch bei der Reform der Leiharbeit und der Abgrenzung von Leiharbeit zu Werkverträgen wollen wir Arbeitnehmerrechte stärken und dafür sorgen, dass dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Baden-Württemberg hat einen besonders hohen Anteil von Beschäftigten in der Leiharbeit.

Deshalb ist für uns klar: Wir wollen, dass der Koalitionsvertrag im Bund umgesetzt wird. Dies beinhaltet eine Begrenzung der maximalen Dauer auf 18 Monate mit tariflicher Öffnungsmöglichkeit, gleiche Bezahlung nach neun Monaten und der Einbeziehung der Betriebsräte.

Dies sind die ersten Schritte, um Leiharbeit und Werkverträge zu regulieren. Weitere müssen folgen, wie beispielsweise die Abschaffung des Synchronisationsverbots und die Stärkung der Betriebsräte im Entleihbetrieb hinsichtlich des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit sowie der Kontrolle des Einsatzes. Ebenso sind beim Einsatz von Werkverträgen die Rechte der Betriebsräte zu stärken.

Uns geht es insgesamt darum, die Tarifvertragsparteien und die Mitbestimmung zu stärken, da sie das Erfolgsmodell unseres wirtschaftlichen Erfolgs in Deutschland und vor allem in Baden-Württemberg ist.

Das von uns neu geschaffene „Landesprogramm für gute und sichere Arbeit” hat bundesweit neue Standards gesetzt. Damit fördert das Land unabhängige Beratungszentren und unterstützt insbesondere Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Jugendliche, Ältere sowie Migrantinnen und Migranten dabei, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wir wollen dieses Programm weiterführen und noch mehr Menschen in Arbeit bringen.

6. INTEGRATIONSSTRUKTUREN STÄRKEN

Integration braucht Zusammenarbeit. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen selbst. Sondern auch für die derzeit häufig vor Ort zersplitterten Zuständigkeiten mit Blick auf Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarkt, Bildungszugang und Unterbringung. Dies erschwert auch vielfach die Arbeit der Ehrenamtlichen. Mit der Förderung örtlicher Integrationsbeauftragter haben wir bereits einen ersten Schritt zur Vernetzung angeschoben.

Wir wollen flächendeckend Integrationsagenturen im Land einführen, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung organisieren sollen. Dazu gründen wir in jedem Stadt- und Landkreis eine Integrationsagentur. In dieser werden die Vertreterinnen und Vertreter der unteren Aufnahmebehörde, der Ausländerämter zusammen mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern, der Sozialverwaltung, der Schulverwaltung und die Integrationslotsen räumlich zusammenwirken.

7. EHRENAMT UNTERSTÜTZEN

Ohne das große Engagement Ehrenamtlicher würden viele Bereiche unseres guten Zusammenlebens im Land nicht funktionieren. Wir sind stolz auf die aktive Bürgerschaft unseres Landes. Die gesellschaftliche Integration vieler Zuwanderer/innen gelingt nur durch das Engagement der vielen sozial engagierten Bürgerinnen und Bürger.

Daher sollen die Integrationsagenturen die ehrenamtlichen Helfer miteinbeziehen und fördern. Dazu soll der Zugang zu der großen Zahl der verschiedenen Programme und Fördermöglichkeiten von Bund, Land, Stiftungen und auf örtlicher Ebene zugänglich gemacht werden.

8. BEZAHLBARER WOHNRAUM FÜR ALLE

Die Mitte unserer Gesellschaft braucht bezahlbaren Wohnraum. Denn alle Menschen im Land - jüngere wie ältere, mit kleinem oder größerem Einkommen, Familien mit Kindern oder Alleinstehende, Studierende und Auszubildende, Flüchtlinge und Zuwanderer - sollen im Land in allen Teilen unserer Städte und Gemeinden ein Zuhause finden, dass sie sich leisten können.

Deshalb haben wir die Wohnraumförderung des Landes bereits sozial ausgerichtet und deutlich ausgebaut. Die Förderung preisgünstiger Mietwohnungen haben wir in den Mittelpunkt gestellt und die Mittel hierfür fast verdreifacht. Zusätzlich hat das Land ein eigenes Wohnungsbauprogramm für Flüchtlingsunterbringung aufgestellt, das unsere Kommunen mit Zuschüssen unterstützt.

Sozialer und bezahlbarer Wohnraum ist eine Aufgabe, die alle angeht. Dazu brauchen wir auch gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen, die guten und günstigen Wohnraum bauen. Wir unterstützen bei der Wohnraumförderung deshalb genossenschaftliche und kommunale Wohnungsbauunternehmen.

Dort wo Wohnungen besonders knapp sind, haben wir gesetzliche Instrumente genutzt und mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze den Anstieg der Mieten begrenzt. Diese Instrumente reichen aber noch nicht für eine Entlastung in den angespannten Wohnungsmärkten in den Ballungsgebieten aus.

Unser Ziel ist deshalb, die Zahl der neu geförderten Sozialwohnungen im Land bis Ende 2016 zu verdoppeln. Dazu streben wir einen landesweiten Pakt für bezahlbares Wohnen zwischen Land und Kommunen mit konkreten Ausbauzielen an. Hierfür werden wir die Kriterien der Wohnraumförderung des Landes überarbeiten. Wir wollen den Wohnungsneubau noch stärker mit direkten Zuschüssen neben den bestehenden Zinsverbilligungen fördern.

Das Instrument des Ankaufs von Belegungsrechten im Bestand wollen wir stärker nutzen, damit weniger Sozialbindungen auslaufen sowie auch neue Belegungsbindungen begründet werden können.

Förderprogramme des Landes, wie das Landessanierungsprogramm (LSP) und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), wollen wir stärker auf den Wohnungsbau ausrichten, entsprechende Anträge sollen vorrangig berücksichtigt werden.

Auf Bundesebene setzen wir uns für eine steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen im Wohnungsbau ein, um mehr privates Kapital für preiswerte Wohnungen zu mobilisieren.

Viele Auflagen und Regelungen sind noch nicht auf die veränderte Situation durch die Bevölkerungszunahme ausgerichtet. Um mehr Wohnungen zu bauen, wollen wir neue Flächen für die Wohnbebauung ausweisen und Nachverdichtung und Innenentwicklung erleichtern.

Regelungen beispielsweise zu Abstandsflächen und Stellplatzpflichten sind zu hinterfragen, wo sie kostengünstigen Wohnungsbau und Nachverdichtung verhindern.

9. VERKEHRSINFRASTRUKTUR AUSBAUEN

Die arbeitende Mitte in unserem Land braucht eine hervorragende Infrastruktur. Ob auf dem Weg zur Arbeit, in die Schule oder zum Sport – immer sind gut ausgebaute Verkehrswege unverzichtbare Grundvoraussetzung für eine mobile Gesellschaft. Und als Exportland Nummer 1 wissen wir um den Wert einer hochwertigen Infrastruktur für unseren Standort.

Wenn unser Land wächst, muss sich deshalb auch die Verkehrsinfrastruktur im Land parallel zur Bevölkerungszunahme quantitativ und qualitativ weiterentwickeln, um den zunehmenden Verkehr bewältigen zu können.

Das Land hat seit 2011 den Sanierungsstau der Vorgängerregierung im Verkehrsbereich beendet und investiert bereits kräftig in den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Schieneninfrastruktur im Land und des Radwegenetzes. Wir wollen diesen finanziellen und organisatorischen Kraftakt fortsetzen und durch zusätzliche Mittel verstärken.

 

Ansprechpartner

Peter Heusch
(Pressereferent)

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